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Abofallen: Gehaltberater.de und die Mahnungen von RA Katja Günther

Mit Abofallen wie Gehaltsberater.de, www.gedichte-server.com usw. wird offensichtlich viel Geld verdient. Dieses Geschäftsmodell ist dabei nicht nur auf Deutschland beschränkt, sondern betrifft auch unsere Nachbarn in der Schweiz und Österreich. Das auf unsere anwaltlichen Schreiben durch Inhaber dieser Geschäftsmodelle nicht reagiert wird, dürfte neimand überraschen. Zumindest die Mahnungen durch die Unternehmen selbst, haben nach unseren Schreiben aufgehört. Nun versucht die Rechtsanwältin Katja Günther aus Münschen mit einer ganzen Reihe an Schreiben die Betroffenen doch zur Zahlung zu bewegen.

Bitte nicht zahlen

Es besteht zumindest in den Fällen, welche uns aufgrund der nun über 100 Mandate in diesem Bereich bekannt sind, kein Zahlungsanspruch.

Behalten Sie die Ruhe und übergeben Sie die Sache der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt, welcher sich auf diese Fälle spezialisiert hat.

Wenn Sie Erfahrungen mit Abofallen gemacht haben, oder der Meinung sind, auf eine Abofalle hereingefallen zu sein, können Sie uns gerne unter: kiefer@law-expert.info kontaktieren. Dies geht natürlich auch mit diesem Formular auf unserem Rechtblog. Gerne sind wir bereit in diesen Fällen für Sie bundesweit tätig zu werden.

Geschrieben in Abofallen, Gehaltsberater.de | Keine Kommentare

VG Neustadt: Ausweisung eines Studenten wegen Benutzung fremder Euroscheckkarten

Ein ausländischer Student, der Kommilitonen Euroscheckkarten entwendet und diese zum Einkaufen benutzt, darf durch die Ausländerbehörde ausgewiesen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Der Betroffene studiert seit dem Wintersemester 2002/2003 Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität Kaiserslautern und hat inzwischen das Vordiplom erworben. In der Zeit zwischen September 2005 und Dezember 2006 nahm er im Gemeinschaftsraum seines Studentenwohnheims dort abgelegte Briefe an sich, in denen sich an seine Mitbewohner übersandte Scheckkarten befanden. Die Karten benutzte er in mehreren Fällen für Einkäufe im Lastschriftverfahren, wobei er die Unterschriften der Karteninhaber vortäuschte. In zwei Fällen hob er mit den Karten direkt Geld von den Konten ab. Der hierdurch angerichtete Schaden belief sich auf rund 2.000 €.

Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie wegen Computerbetrugs.

Daraufhin wies die Stadt Kaiserslautern als zuständige Ausländerbehörde den Studenten aus der Bundesrepublik Deutschland aus.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat er beim Verwaltungsgericht Klage erhoben.

Diese hatte keinen Erfolg: Die Ausweisung sei als Maßnahme der Gefahrenabwehr wegen der Straftaten gerechtfertigt, denn im Fall des Klägers seien eine erneute Straffälligkeit zu befürchten. Deshalb müsse auch sein Interesse an einem Abschluss des Studiums zurückstehen. Mit der Ausweisung verfolge die Stadt zudem in legitimer Weise den Zweck, den in Kaiserslautern lebenden ausländischen Studenten vor Augen zu halten, dass im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens Verstöße gegen die Rechtsordnung wie die vom Kläger begangenen nicht geduldet würden.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt vom 29.08.2008; Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 17. Juli 2008 – 2 K 156/08.NW –

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Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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