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VG Mainz: Kein Vorstellungsgespräch für Richterdienst - Keine Entschädigung nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz


Wird ein Schwerbehinderter, der sich für den rheinland-pfälzischen Richterdienst beworben hat, aber offensichtlich nicht die fachliche Eignung hierfür besitzt, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, bedeutet dies keine Benachteiligung wegen seiner Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.


So die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Urteil, mit dem sie die Entschädigungsklage einer schwerbehinderten Bewerberin (Klägerin) wegen der unterbliebenen Einladung abgewiesen hat.pixelio.de

Die Richter der 7. Kammer haben unter anderem ausgeführt: Für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber bestehe zwar die besondere gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Einladung sei jedoch entbehrlich, wenn dem Bewerber die fachliche Eignung offensichtlich fehle. Dies sei bei der Klägerin der Fall. Nach dem Einstellungskonzept der rheinland-pfälzischen Justiz kämen für den Richterdienst nur Bewerber in Betracht, die die Zweite Juristische Staatsprüfung mit einer bestimmten Punktzahl (Prädikatsexamen) abgeschlossen hätten, in vereinzelten Ausnahmefällen auch solche, die ein geringfügig schlechteres Ergebnis erzielt hätten, dafür aber das Erste Staatsexamen mit Prädikat absolviert hätten. Dass die Justiz diese Examensergebnisse als Voraussetzung für die fachliche Eignung der Bewerber ansehe, sei nicht zu beanstanden. Da das Zweite Staatsexamen der Klägerin deutlich unter den genannten Anforderungen bleibe, fehle ihr offensichtlich die fachliche Eignung, so dass ihre unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch keinen Rechtsfehler beinhalte.

Quelle: Pressemitteilung des VG Mainz vom 20.02.2008; 7 K 510/07.MZ


Berichtet zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, AGG durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, KWK Rechtsanwälte, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer


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News: Handballer Stefan Kretzschmar zur Vernehmung beim Finanzamt vorgeführt

Um Spekulationen auszuschließen dieser Fall hat nichts mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zuge der Liechtenstein Affäre zu tun. Bild Online berichtet in seiner online Ausgabe, dass der ehemalige Handball Star eine Aussage machen sollte, ob er oder einer seiner ehemaligen Mitspielern in der Vergangenheit Schwarzgelder kassierte. Als Erklärung für die Maßnahme des Finanzamtes hat der Sportler selbst eine plausible Begründung geliefert:

Kretzsche: „Natürlich habe ich mich gewaltig erschrocken, als plötzlich die Polizei vor mir stand. Aber alles ist meine Schuld. Ich wurde rechtzeitig zum Termin vorgeladen, hatte ihn aber vergessen. Mein Geburtstag, unser Europapokalspiel in Norwegen, Transfergespräche, meine schwangere Lebensgefährtin - da kann man schon mal was ausknipsen.“

pixelio.de

Zu dem Ergebnis der Vernehmung hat sich das zuständige Finanzamt mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht geäußert. Zumindest in diesem Fall scheint der Rechtsstaat zu funktionieren.

Quelle: Bild online vom 20.02.2008


Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, KWK Rechtsanwälte, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer


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