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Teil6: Jahressteuergesetz 2008

Unbeschränkte Steuerpflicht: Eine weitere Änderung betrifft Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Diese werden auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn die erzielten Auslandseinkünfte 7.664 EUR (bisher 6.136 EUR) nicht übersteigen. Außerdem bleiben für die Berechnung der Einkommensgrenzen ausländische Einkünfte außer Betracht, die im Ausland nicht besteuert werden.

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OVG: Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, weil er das Fahrzeug zumindest auch für geschäftliche Fahrten nutzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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