29. Januar 2008
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Teil6: Jahressteuergesetz 2008
Unbeschränkte Steuerpflicht: Eine weitere Änderung betrifft Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Diese werden auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, wenn die erzielten Auslandseinkünfte 7.664 EUR (bisher 6.136 EUR) nicht übersteigen. Außerdem bleiben für die Berechnung der Einkommensgrenzen ausländische Einkünfte außer Betracht, die im Ausland nicht besteuert werden.


