Print This Post Print This Post

Teil4: Jahressteuergesetz 2008

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Die Vermögensübergabe wird auf die Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen Selbstständiger in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft beschränkt. Damit entfällt der Abzug von dauernden Lasten bei Grundbesitz, Wertpapiervermögen und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wobei die Übertragung einer 50 %igen GmbH-Beteiligung unschädlich ist, wenn der Übernehmer seinerseits Geschäftsführer wird. Die Neuregelung findet grundsätzlich für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Vermögensübergabeverträge Anwendung.

▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌

Geschrieben in Erbrecht, Steuerrecht | Keine Kommentare

OVG: Keine Zuteilung weiterer “Alter Reben” in der Weinbergsflurbereinigung

Der Wegfall von Weinbergsflächen mit alten Reben muss in der Flurbereinigung nicht durch die Zuteilung anderer Flächen mit vergleichbaren Reben ausgeglichen werden. Dies ent­schied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland –.

Die Kläger bewirtschaften in Bernkastel-Wehlen ein Weingut. Auf 75% der Rebflächen befin­den sich über 30 Jahre alte wurzelechte Reben (sog. „Ewige Weinberge“). Gegen den Flur­bereinigungsplan „Zeltinger-Sonnenuhr“ haben die Kläger eingewandt, ihnen seien zu wenige Flächen mit alten Reben zugeteilt worden. Dem ist das Flurbereinigungsgericht nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.

Die alten Reben der Kläger hätten bei der Landabfindung in der Flurbereinigung nicht berücksichtigt werden müssen, weil der Flurbereinigungsbehörde die besondere Bedeutung dieser Rebstöcke für das Weingut nicht bekannt gewesen sei. Zwar habe die Behörde gewusst, dass die Kläger an der Zuteilung alter Reben interessiert seien. In diesem Interesse unterschieden sie sich jedoch nicht von einer Vielzahl anderer, an der Flurbereinigung teil­nehmender Betriebe. Auf die besondere Wichtigkeit der alten Reben gerade für ihr Weingut hätten die Kläger auch nicht im Flurbereinigungsverfahren hingewiesen. Deshalb habe die Flurbereinigungsbehörde die Kläger nicht anders behandeln müssen als ähnliche Betriebe, die Flächen mit alten Reben in die Flurbereinigung eingebracht hätten.

Quelle: Urteil vom 5. Dezember 2007, Aktenzeichen: 9 C 11190/06.OVG

Geschrieben in Urteile OVG, Wein und Recht | Keine Kommentare

Beiträge Blog

▌KWK ▌Info ▌

 

Dezember 2007
M D M D F S S
« Nov   Jan »
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31