Ein Beamter sollte sich nicht mit seinen Nachbarn streiten
Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Es gehöre zu den Berufspflichten jedes Beamten, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordere. Schließlich könne der Beamte das Ansehen der Beamtenschaft und insbesondere auch der Polizei durch sein außerdienstliches Verhalten massiv schädigen. Gerade von einem Polizeibeamten sei indes aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Tätigkeit zu erwarten, dass er auf Provokationen besonnener reagiere und Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren austrage.
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17. März 2009, 6 K 582/08.KO
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