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BFH: Mehrere Haftungsschuldner als Steuerstraftäter

Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des Finanzamts insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf. Diese Vorprägung des Ermessens gilt insbesondere auch dann, wenn sich mehrere Haftungsschuldner einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und deshalb bei der Ausübung des Auswahlermessens grundsätzlich gleichrangig nebeneinander stehen.
Der jeweils betroffene Haftungsschuldner kann in diesem Fall nicht beanspruchen, dass das Finanzamt bei der Ermessensausübung in einer Weise differenziert, dass andere Haftungsschuldner abgabenrechtlich in Anspruch genommen werden, er selbst hingegen nicht.

Eine Ermessensentscheidung ist vom Gericht grundsätzlich nur daraufhin zu überprüfen, ob der Verwaltungsakt deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 102 FGO). Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden.

Quelle: BFH, Urteil v. 12.2.2009 - VI R 40/07; veröffentlicht am 8.4.2009

▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌
Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

Geschrieben in Bundesfinanzhof, Steuerrecht | Keine Kommentare

News: Handballer Stefan Kretzschmar zur Vernehmung beim Finanzamt vorgeführt

Um Spekulationen auszuschließen dieser Fall hat nichts mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zuge der Liechtenstein Affäre zu tun. Bild Online berichtet in seiner online Ausgabe, dass der ehemalige Handball Star eine Aussage machen sollte, ob er oder einer seiner ehemaligen Mitspielern in der Vergangenheit Schwarzgelder kassierte. Als Erklärung für die Maßnahme des Finanzamtes hat der Sportler selbst eine plausible Begründung geliefert:

Kretzsche: „Natürlich habe ich mich gewaltig erschrocken, als plötzlich die Polizei vor mir stand. Aber alles ist meine Schuld. Ich wurde rechtzeitig zum Termin vorgeladen, hatte ihn aber vergessen. Mein Geburtstag, unser Europapokalspiel in Norwegen, Transfergespräche, meine schwangere Lebensgefährtin - da kann man schon mal was ausknipsen.“

pixelio.de

Zu dem Ergebnis der Vernehmung hat sich das zuständige Finanzamt mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht geäußert. Zumindest in diesem Fall scheint der Rechtsstaat zu funktionieren.

Quelle: Bild online vom 20.02.2008


Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, KWK Rechtsanwälte, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer


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